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Impressum

Förderverein Nationalparkhalle e.V.

Hemkweg 2, 25938 Wyk auf Föhr

+49 (175) 4300083

nationalparkhalle(at)nationalparkhalle.de

www.nationalparkhalle.de

Vertretungsberechtigter: 1. Vorsitzender: Nikolaus von der Lancken

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Das Copyright der benutzen Bilder und Logos liegt beim Förderverein Nationalparkhalle e.V. und den jeweiligen Künstlern, Firmen und Organisationen. Die Website wurde erstellt vom Förderverein Nationalparkhalle e.V. 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der Nationalparkhalle Wyk auf Föhr

Förderverein Nationalparkhalle e.V.
Hemkweg 2, 25938 Wyk auf Föhr
E-Mail: kontakt@nationalparkhalle.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung der Nationalparkhalle durch den Förderverein Nationalparkhalle e.V. an Veranstalter, Vereine und Privatpersonen und deren Nutzung und werden mit Unterschrift anerkannt.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Miet- und Nutzungsverträge über die Überlassung der Nationalparkhalle Wyk auf Föhr zwischen dem Förderverein Nationalparkhalle e.V. (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Veranstalter (nachfolgend „Mieter“). Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern, Vereinen als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag über die Nutzung der Nationalparkhalle kommt durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3 Nutzung und Pflichten des Mieters

Die Nutzung der Nationalparkhalle ist nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Sicherheits-, Brandschutz- und Lärmschutzauflagen, einzuhalten. Die höchstzulässige Besucherzahl darf nicht überschritten, deren Einhaltung kontrolliert und nachgewiesen werden:

  • 700 Personen ohne Bestuhlung (stehend)

  • 440 Personen mit Bestuhlung (sitzend, )

§ 4 Technische Einrichtungen, Bühne und Ausstattung

Die Bedienung der fest installierten technischen Einrichtungen erfolgt ausschließlich durch das Personal des Vermieters. Vom Mieter eingebrachte Technik und Ausstattung muss den geltenden Sicherheits- und Brandnormen B1 DIN 4102-1 entsprechen. Das Abfeuern von Pyrotechnik, Konfetti oder offenen Flammen ist untersagt!

§ 5 Werbung und Durchführung

Für Werbung, Eintrittskartenverkauf, Einlass- und Garderobenpersonal ist der Mieter verantwortlich, sofern nichts schriftlich anderes vereinbart wurde. Der Vermieter kann die Veranstaltung in eigenen Veröffentlichungen ankündigen. Die gastronomische Versorgung erfolgt ausschließlich durch den Vermieter!

§ 6 Entgelte und Zahlungsbedingungen

Das Nutzungsentgelt ergibt sich aus dem jeweils gültigen Preisverzeichnis. Zahlungen sind zu 50 % bei Vertragsunterzeichnung und zu 50 % bis zum Ende der Mietzeit fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten bei Unternehmern zu berechnen. Für gemeinnützige Vereine mit Sitz auf Föhr kann eine Ermäßigung gewährt werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 7 Rücktritt und Kündigung

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, gelten folgende Stornopauschalen, bezogen auf das Nutzungsentgelt:
• bis 3 Monate vor Nutzungsbeginn: 40 %
• bis 6 Wochen vor Nutzungsbeginn: 60 %
• bis 48 Stunden vor Nutzungsbeginn: 80 %
• danach: 100 %.
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, die öffentliche Sicherheit gefährdet ist oder das Ansehen der Nationalparkhalle beeinträchtigt wird.

§ 8 Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Beauftragten oder Besucher verursacht werden. Der Mieter muss mit Abschluß des Mietvertrages eine gültige Veranstalterhaftpflichtversicherung für den Tag schriftlich nachweisen.

Das Bekleben, Nageln oder Bohren von Wänden, Türen oder Böden ist untersagt. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände des Mieters ist ausgeschlossen.

§ 9 Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, tragen beide Parteien ihre bis dahin entstandenen Kosten selbst. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wyk auf Föhr, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Kontakt: nationalparkhalle(at)nationalparkhalle.de

Adresse: Förderverein Nationalparkhalle e.V.

Hemkweg 2, 25938 Wyk auf Föhr  

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